Versicherungsschaden an Briefkastenanlagen - mit welcher Versicherung abgedeckt

Liegt ein Versicherungsschaden an einem Briefkasten vor, sollte der Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet werden, damit diese die Kosten übernimmt. Doch leider ist das gerade im Falle eines Briefkastens gar nicht so einfach, denn vorab muss klar sein, welche Versicherung überhaupt zuständig ist. Briefkästen gehören zur Grundausstattung einer Mietwohnung und werden durch den Vermieter zur Verfügung gestellt, damit seine Mieter ihre Post ordnungsgemäß in Empfang nehmen können. An dieser Stelle muss allerdings bereits differenziert werden.

Mieter einer Wohnung in Wohnungseigentümergemeinschaft

Hier ist es möglich, dass die installierten Briefkastenanlagen zum Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft gehören, welche dann auch im Zuge der Instandhaltungspflicht den Schaden übernehmen müssten.

Mieter einer Wohnung im Mehrfamilienhaus

Da ein Briefkasten im Regelfall bereits gebraucht übernommen wird, wäre es für den Mieter ein unkalkulierbares Risiko, etwaige Kosten für Schäden übernehmen zu müssen. Außerdem haben schließlich mehrere Personen Zugriff auf den Briefkasten. Andererseits greift die Kleinreparaturklausel auf Reparaturkosten, wie sie in Standard-Mietverträgen enthalten ist, meistens auch nicht.

Mieter von Einfamilienhäusern

Da nur eine Mietpartei Zugriff auf den Briefkasten hat, könnte die Kleinreparaturklausel in diesem Falle unter gewissen Umständen greifen. Hier ist der Einzelfall genauer zu betrachten. Es kommt nämlich explizit darauf an, welche Teile des Briefkastens betroffen sind. So wird eine Reparatur des Schlosses meistens dem Mieter auferlegt, sodass er die Kosten selbst übernehmen muss. Ist wiederum die Schließkappe der Briefkastenöffnung betroffen, zählt es zur Instandhaltungspflicht des Vermieters und dessen Versicherung kommt auf.

Im Fokus steht, wie der Schaden entstanden ist

  • Vandalismus: An Silvester sind Briefkästen ein beliebtes Ziel. Zerstört ein Böller den Briefkasten, muss man sich an die Wohngebäudeversicherung wenden. Das gilt auch für andere Formen eines Vandalismus. Diese Versicherung reguliert den Schaden dann.
  • Hausratsversicherung: Befindet sich der Briefkasten im Inneren des Hauses oder auf dem Balkon und nicht im Außenbereich, muss der Schaden an die eigene Hausratsversicherung gemeldet werden. Anders verhält es sich, wenn bekannte Personen den Briefkasten versehentlich beschädigt haben. Dann übernimmt zwar auch die Hausratsversicherung, allerdings die des Verursachers.

Auf die Vorgehensweise kommt es an

Damit die Übernahme der Kosten bei einer beschädigten Briefkastenanlage auch von Erfolg gekrönt ist, muss man sich richtig verhalten. Der Zeitpunkt der Meldung spielt dabei eine wichtige Rolle:

  • Die Beschädigungen in mehreren Fotos und aus verschiedenen Blickwinkeln festhalten.
  • Im Falle von Vandalismus ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Mit der Versicherung telefonieren und den Schaden unverzüglich melden, bestenfalls am gleichen Tag!

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass zum Beispiel doch die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig ist, teilt die Versicherung, bei der die Schadensmeldung erfolgt ist, dies dem Melder automatisch mit und verweist an die andere Versicherung. In diesem Falle ist jedoch nichts verloren, denn die Frist für die Meldung wurde nachweislich eingehalten und das lässt sich auch beweisen. Die fälschlicherweise beauftragte Versicherung ist das beste Alibi und Fehler können bei derart komplexen Dingen schließlich passieren. Tipp: Im Zweifelsfalle einfach zuerst den Vermieter anrufen und nachfragen!

Versicherungsschaden an Briefkastenanlagen - online eine neue Anlage bestellen?

Briefkastenanlagen aus dem Cenator® Sortiment - hier einfach in unserem Onlineshop bestellen. Oberhalb dieser Seite finden Sie den direkten Shopzugang - der Sie zu allen Briefkastenanlagen-Angeboten führt.