Vermieter müssen beim Aufstellen von Briefkastenanlagen Vorschriften beachten
Wenn Vermieter eine Briefkastenanlage aufstellen möchten, haben diese in der Regel freie Wahl bei vielen Kriterien wie zum Beispiel bei dem Design. Jedoch sollten einige Vorschriften beachtet werden, damit Briefe zuverlässig zugestellt werden können. Was es beim Anbringen von Briefkastenanlagen zu beachten gilt, kann im folgenden Artikel nachgelesen werden. Genormte Briefkästen und Briefkastenanlagen in verschiedensten Bauformen finden Sie zum Beispiel in Großer Auswahl im Onlineshopzugang dieser Magazinseite.

Der richtige Standort
Die Briefkastenanlagen müssen so platziert werden, dass der Briefträger die Post problemlos, aber auch gefahrlos zustellen kann. So stellt beispielsweise ein eisiger, glatter Weg oder ein bissiger Hund eine Gefahr da. Ist die Zustellung nicht möglich, kann der Briefträger die Post einfach wieder mitnehmen, statt sie in den Briefkasten zu werfen. So rät die deutsche Post beispielsweise, dass Briefkastenanlagen grundsätzlich von außen am besten zugänglich sind. Dies ist vor allem praktisch, da der Postbote so an die Briefkastenanlage kommt ohne vorher zu klingeln. Jedoch sollte bedacht werden, dass Briefkastenanlagen, die Innen angebracht sind besser vor einem Diebstahl geschützt bleiben. Ideal ist es Briefkastenanlagen, die Außen angebracht wurden, unter einem Vordach vor Wind und Wetter zu schützen. Denn wenn die Post vom Regen nass wird, liegt ein deutlicher Mangel vor, der zu einer Minderung führen kann. Der Mieter kann in solch einem Fall also den Vermieter verklagen und fordern, dass eine Minderung in Höhe von einem Prozent des Mietzinses erfolgt. Vorteilhaft ist es immer, wenn die Briefkastenanlagen in der Nähe von der Haustür angebracht werden, sodass der Mieter beim Betreten des Eingangs die Post schnell mitnehmen kann.
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Ideale Größe wählen
Vor dem Kauf sollten Vermieter sich darüber hinaus noch informieren wie groß die einzelnen Fächer der Briefkastenanlagen sein sollen. Dafür kann sich beispielsweise nach Richtwerten orientiert werden. Die Norm für Briefkästen ist DIN EN 13724 beziehungsweise 22,9 x 32,4 Zentimeter. Hierbei sollte folgendes beachtet werden: "Treten durch die vom Vermieter installierte Briefkastenanlage Probleme bei der Zustellung von Zeitschriften oder DIN-A4-Umschlägen auf, so ist eine monatliche Minderung angemessen."(Köln AP, Az. 29520/90). Einwurfschlitze sollten ungefähr 3 bis 3,5 cm hoch sein, sodass die Briefe und Zeitungen gut eingeworfen werden können, jedoch niemand dazu in der Lage ist die Post wieder zu entwenden. Die Mindestbreite vom Einwurfschlitz beträgt ca. 229 cm. Darüber hinaus müssen die Schlitze einer Briefkastenanlage mindestens 70 cm hoch sein, aber nicht höher als 170 cm.
Fazit zu den Vorschriften
Die Vorschriften, die beim Anbringen von Briefkastenanlagen beachtet werden sollten, sind also mehr als übersichtlich. Trotzdem müssen sich Vermieter nach diesen wenigen Anordnungen richten, damit die Post einwandfrei zugestellt werden kann. Auch ist es von großer Bedeutung, dass die Mieter zufrieden sind. Schließlich mag keiner durchnässte Post oder Knicke in der Zeitung. Wer alle Kriterien von Anfang an berücksichtigt, spart sich viel Geld und Zeit.
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