Schlüsselnachkauf und Zentralschlüssel von hochwertigen Schlosssystemen sind auch bei einer Briefkastenanlage sinnvoll

Es ist einfach ärgerlich: Der Mieter hat den Schlüssel für sein Briefkastenfach verloren. Er knackt das Schloss unfachmännisch. Von nun an steht das Fach ungesichert offen. In größeren Wohnanlagen können Sie es oft sehen. Einzelne Fächer stehen offen, die Klappen oder Türen sind verbogen. Oft das Resultat verlorener Schlüssel. Abhilfe schaffen hier Schlüsselsystem mit nummerierten Schlüsseln. Diese können beim Hersteller schnell und einfach nachgeordert werden. So vermeiden Sie, dass ganze Fächer ausgetauscht werden müssen oder dauerhaft unbrauchbar sind. Doch auch Zentralschlüssel können eine Lösung sein. Für den Fall des Schlüsselverlusts für das einzelne Brieffach bietet sich die Möglichkeit zur Überbrückung bis der neue Schlüssel eintrifft.

Schlüsselnachkauf und Zentralschlüssel von hochwertigen Schlosssystemen sind auch bei einer Briefkastenanlage sinnvoll

Buchhaltung für Schlüsselnummern - Schlüsselsystem für Briefkastenanlagen

Damit Sie ein Schlüsselsystem für Briefkastenanlagen sinnvoll nutzen können, legen Sie sich unbedingt eine detaillierte Liste der verfügbaren Postfächer und dazugehörigen Schlüsselnummern an. Dies ist schnell und einfach in Kalkulationsprogrammen wie Excel möglich. So behalten Sie immer den Überblick über die herausgegebenen Schlüssel. Beachten Sie aber, dass Sie aus Gründen des Datenschutzes und Briefgeheimnisses niemals den Zentralschlüssel herausgeben. Im Falle eines Diebstahls können Sie sonst nicht nachweisen, wer Zugriff zu den Fächern hatte.

Mieter auf Weltreise - Postfach platzt aus allen Nähten - passende Briefkästen

Grundsätzlich gilt: Der Briefkasten gehört zum Mieteigentum und darf vom Vermieter nicht geöffnet werden. Ihr Mieter hat sich für drei Monate auf Weltreise begeben und nun stapelt sich die Post. Der Briefträger hat keine Chance mehr, überhaupt noch Briefe loszuwerden. In diesem Fall können Sie den Zentralschlüssel nutzen, um Brief gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Treffen Sie dazu im Vorwege Absprachen mit Ihren Mietern, ob Sie die Post zur Verwahrung an sich nehmen dürfen. Halten Sie diese Vereinbarungen schriftlich fest. Sie können solche Absprachen bereits als Anlage zum Mietvertrag hinzufügen. Hier kann grundsätzlich festgehalten werden, ob der Mieter mit der Regelung einverstanden ist. Widerspricht der Mieter einer solchen Regelung, haben Sie keine Handhabe über das Postfach. Der Mieter muss dann selbst dafür Sorge tragen, dass seine Post sicher zwischengelagert wird. Dies kann er zum Beispiel über einen Auftrag an die Post sicherstellen. Die Investition in eine Briefkastenanlage mit nachbestellbaren Schlüsseln ist also lohnenswert. Sie können so den Austausch ganzer Briefkastenfächer vermeiden und den Wert der Anlage erhalten. Sie dürfen allerdings keinen Zweitschlüssel des Fachs für sich behalten. Hier treffen die gleichen Regelungen zu, wie sie auch für die Wohnung selbst gelten.

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