Mieter erwarten bei ihren zentral aufgestellten Briefkästen und Anlagen eine stabile Verankerung und einfachen Zugang

Das Recht auf eine intakte Briefkastenanlage - Was Mieter erwarten dürfen. Generell hat der Mieter eines Hauses, beziehungsweise einer Wohnung, ein Anrecht auf einen Briefkasten. Einen solchen muss der Vermieter ihm zur Verfügung stellen. Macht er das nicht, kann er sich unter anderem selber schaden. Möchte ein Vermieter seinem Mieter beispielsweise eine schriftliche Kündigung zukommen lassen und hat nicht dafür gesorgt, dass diese auch sicher im persönlichen Briefkastenfach des Mieters landet, riskiert er, dass die Kündigung offiziell nicht als zugestellt gilt!

Mieter erwarten bei ihren zentral aufgestellten Briefkastenanlagen eine stabile Bodenverankerung und einfachen Zugang

Doch was dürfte ein Mieter in Bezug auf den Briefkasten noch so erwarten?

Die Stabilität; natürlich dürfen Sie als Mieter zurecht davon ausgehen, dass der durch den Vermieter bereitgestellte Briefkasten voll funktionsfähig ist. Dazu gehört definitiv auch eine fachgerechte Befestigung. Bei den Modellen, die an der Fassade montiert worden sind, bedeutet dies ein festes verschrauben an der Wand mithilfe von Dübeln und Schrauben. Freistehende Briefkastenanlagen sind Wind & Wetter deutlich stärker ausgesetzt. Aus diesem Grunde steht die Stabilität ganz klar im Fokus. Ein robustes Briefkastengestell ist dabei ebenso wichtig, wie ein sicheres Bodenfundament. Es muss ausreichend tief sein, damit der Briefkasten fest im Boden verankert ist und nicht zur Seite wegkippen kann. Einbetonieren ist dabei die perfekte Lösung! Es empfehlen sich zusätzliche Standfüße, die durch die Verwendung von Beton bombenfest sitzen und der Briefkastenanlage sicheren Halt geben. Pro Fuß hat sich ein Bodenfundament mit der Größe von 30cm x30cm x 50cm bewährt.

Rechte der Mieter - wenn die Briefkastenanlage nicht fachgerecht befestigt wurde?

Fällt die Briefkastenanlage um und richtet Sachschaden an, können Mieter die anfallenden Kosten auf den Vermieter umlegen. Werden gar Personen geschädigt, haben Vermieter mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Auch der Verlust von Postwurfsendungen, welcher mit der Fehlmontage einhergeht, ist einklagbar. Mietminderungen sind eine gängige Methode, um zu seinem Recht zu kommen. Wie diese allerdings rechtlich anzuwenden sind, sollte vorab mit einem Rechtsanwalt abgeklärt werden. Wenn die Stabilität nicht gewährleistet ist und ein sicherer Zugang zum Briefkasten unmöglich scheint, können Sie als Mieter entsprechende Maßnahmen ergreifen. Sie haben schließlich das Anrecht, Ihre Post unbeschädigt in Empfang nehmen zu können. Wenn die Briefkastenanlage in Wirklichkeit ein Wackelkandidat ist, der mitunter noch gefährlich ist und umfallen könnte, ist dies einfach nicht gegeben!

Der Zugang zur Briefkastenanlage

Der Standort einer Briefkastenanlage ist gewissenhaft zu wählen. Für einen ungestörten Zugang durch den Postboten oder den Mieter, sollte der Briefeinwurf in Gegenrichtung zur Wetterseite stehen. Eine kleine Überdachung schützt außerdem erfolgreich vor Regeneinflüssen. Bauschutt und andere Überbleibsel aus den Renovierungs- beziehungsweise Sanierungs-Arbeiten haben nichts vor dem Grundstück und in unmittelbarer Nähe des Briefkastens zu suchen, wenn der freie Zugang zum Briefkasten dadurch beträchtlich gefährdet wird. Prinzipiell sollte die Zuordnung des Hauseingangs klar vollzogen sein. Briefkasten-Überdachungen schützen erfolgreich gegen Regen und Nässe. Des Weiteren darf der Briefkasten nicht verzogen sein und sollte verschlossen werden können.

Barrierefreiheit bei Briefkastenanlagen

Barrierefreiheit beinhaltet zum einen, dass sowohl die Bewohner, als auch der Postbote den Briefkasten selbst hindernisfrei erreichen können. Zum anderen heißt es aber auch ganz klar, dass der Briefeinwurfschlitz sich in einer Höhe befinden muss, die es allen Mietern ermöglicht, ihn auch nutzen zu können - mit oder ohne körperliche Beeinträchtigung. Dies gilt für alle Funktionen der Briefkastenanlage gleichermaßen.

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